Approbation
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten wollen brauchen Sie die Approbation. Dafür müssen Sie ein Studium der Medizin erfolgreich abgeschlossen haben. Wenn Sie dieses Studium nach 2004 in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen oder Island absolviert haben, müssen Sie keine weitere medizinische Prüfung („Kenntnisprüfung“ bzw. “Gleichwertigkeitsprüfung”) bestehen. Falls Sie Ihr Medizinstudium nicht in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen oder Island abgeschlossen haben, müssen Sie eventuell eine Kenntnisprüfung ablegen. Dort wird überprüft, ob Ihre medizinischen Kenntnisse auf dem Niveau deutscher Absolventen sind.
Sprachkenntnisse für die Approbation
Hier gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Entscheidung darüber treffen die Landesärztekammern. Zuständig für Sie ist die Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen. Die offizielle Mindestanforderung sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Manche Landesärztekammern akzeptieren (noch) B2-Zertifikate des Goethe-Instituts oder von TELC, manche verlangen mittlerweile ein Sprachzertifikat auf dem Niveau C1. Immer mehr Landesärztekammern haben eigene Sprachprüfungen („Patientenkommunikationstest“) entwickelt, in denen das berufsbezogene Deutsch schriftlich und mündlich geprüft wird.
Berufschancen und Sprachkenntnisse
Auch wenn Sie mit einem B2-Zertifikat möglicherweise die Approbation erhalten, reichen diese Sprachkenntnisse für die tägliche Arbeit in einem Krankenhaus oft nicht aus. Je nach Fachgebiet (Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie …) sind die tatsächlichen Anforderungen im Klinikalltag unterschiedlich hoch: Im Patientenkontakt haben Sie oft mit Menschen in schwierigen Situationen zu tun, die sich möglicherweise nicht verständlich ausdrücken können. Ein Patient in einer Notlage oder in einem geistig verwirrten Zustand ist meistens nicht in der Lage, langsam oder deutlich zu sprechen. In den deutschen Medien wird zur Zeit häufig über ausländische Ärzte mit mangelhaften Deutschkenntnissen berichtet.
Aktuelle Entwicklungen
Krankenhäuser gehen immer mehr dazu über, deutlich höhere Anforderungen als das Niveau B2 an die Sprachkenntnisse ihrer ausländischen Bewerber zu stellen. In der Regel werden sich die Chefärzte und Oberärzte während eines Vorstellungsgesprächs persönlich von Ihren Deutschkenntnissen überzeugen.
Hier gilt: Je besser Ihre Deutschkenntnisse – auch im fachbezogenen Deutsch – sind, desto größer sind Ihre tatsächlichen Chancen auf einen Arbeitsplatz. Eine erteilte Approbation ist keine Garantie für einen Arbeitsvertrag. Die Anforderungen der Krankenhäuser an die Deutschkenntnisse werden tendenziell immer höher.
Probezeit
Nach Beginn des Arbeitsverhältnisses befinden Sie sich in der Regel in einer mehrmonatigen Probezeit. Während dieser kann Ihnen fristlos gekündigt werden, wenn man mit Ihrer Leistung (auch mit Ihren Deutschkenntnissen!) nicht zufrieden ist.
Die Entscheidung für oder gegen eine Anstellung liegt beim jeweiligen Arbeitgeber, nicht bei einer Personalagentur.
Links
Adressen der Landesärztekammern